Am 18.06.2026 feierte unsere neue Veranstaltungsreihe Recht über Grenzen ihre Premiere. Das von unseren Rechtsanwälten Oskar Riedmeyer aus München und Bahram Roshan aus Bochum/München initiierte Format bot bereits zum Auftakt einen gelungenen Rahmen für fundierte Fachvorträge, persönliche Gespräche und einen intensiven Austausch über aktuelle Fragen der grenzüberschreitenden Schadenregulierung.

Wir freuen uns sehr, dass wir für die erste Veranstaltung nicht nur hervorragende Referentinnen und Referenten gewinnen konnten, sondern dass auch der Dialog neben den Vorträgen maßgeblich dazu beigetragen hat, Recht über Grenzen zu einem fachlich wie persönlich bereichernden Format zu machen.

Mit unserer Veranstaltung „Recht über Grenzen“ durften wir zahlreiche Fachkolleginnen und Fachkollegen aus der Versicherungs- und Schadenpraxis in Bochum begrüßen. Im Mittelpunkt stand ein Themenbereich, der in der täglichen Regulierungspraxis häufig besondere Herausforderungen mit sich bringt: Auslandsschäden und internationale Schadenregulierung.

Grenzüberschreitende Schadenfälle werfen regelmäßig komplexe Fragen auf. Welches Recht ist anwendbar? Welche Gerichte sind international zuständig? Wie unterscheiden sich nationale Bewertungsmaßstäbe bei einzelnen Schadenpositionen? Und welche Entwicklungen in Rechtsprechung und Regulierungspraxis müssen Versicherer und Schadenbearbeiter aktuell im Blick behalten? Genau diesen Fragen widmete sich „Recht über Grenzen“ mit praxisnahen Vorträgen und einem intensiven fachlichen Austausch.

Rechtsanwalt Bahram Roshan, Fachanwalt für Verkehrsrecht, gab einen Überblick über aktuelle Fragestellungen zur internationalen Zuständigkeit und ordnete praxisrelevante Fallkonstellationen ein. Rechtsanwalt Oskar Riedmeyer, ebenfalls Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit vielen Jahren im Bereich Auslandsschäden tätig, beleuchtete aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen der Rechtsprechung mit besonderer Bedeutung für die Schadenpraxis.

Der Blick über die deutschen Grenzen hinaus wurde durch zwei weitere Vorträge vertieft: Rechtsanwältin Christine Schneider aus Innsbruck stellte Fragen der Schmerzensgeldbemessung sowie die Grundzüge des Haushaltsführungsschadens im österreichischen Recht vor. Rechtsanwältin Magdalena Eckersdorf aus Łódź gab Einblicke in die Sachschadenregulierung nach polnischem Recht und erläuterte nationale Besonderheiten der dortigen Regulierungspraxis.

Die Veranstaltung hat eindrucksvoll gezeigt, dass erfolgreiche internationale Schadenregulierung nicht nur fundierte Rechtskenntnisse erfordert, sondern auch ein Verständnis für unterschiedliche rechtliche und tatsächliche Bewertungsmaßstäbe. Gerade dort, wo verschiedene Rechtssysteme aufeinandertreffen, ist der fachliche Austausch von besonderem Wert.

Wir bedanken uns herzlich bei unseren Referentinnen und Referenten sowie bei allen Gästen für das große Interesse, die lebhaften Diskussionen und die vielen persönlichen Gespräche auch über die Vorträge hinaus. „Recht über Grenzen“ hat deutlich gemacht: Gute Schadenregulierung lebt vom Dialog, vom Netzwerk und vom gemeinsamen Blick über den eigenen Rechtskreis hinaus.