Der tiefergelegte Ferrari und die Verkehrssicherungspflicht - OLG Koblenz Beschluss 12 U 1021/21
03.02.2022 | Simone Hensen, LL.M. | Der Eigentümer eines Ferrari F40 setzte mit seinem Fahrzeug auf einem Kanaldeckel in der Straße der beklagten Verbandsgemeinde auf. Die Schadensersatzforderung betrug immerhin mehr als 60.000 €. Wie das LG ist auch das OLG der Auffassung, dass aber keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegt.