19.11.2014
Arbeitsrecht
Alles beim Alten - Bewertungsgrundsätze im Arbeitszeugnis bestätigt - BAG Urteil vom 18.11.2014
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 18.11.2014 - 9 AZR 584/13, Pressemiteilung Nr. 61/14
Das BAG hat mit Urteil vom 18.11.2014 die Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast bei der Leistungsbewertung im Arbeitszeugnis bestätigt. Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich nur eine durchschnittliche Leistungsbewertung entsprechend der Schulnote "befriedigend" verlangen (zu unserer vollen Zufriedenheit). Meint er, er ist besser, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast. Das BAG konnte nicht feststellen, dass heutzutage eine "gute" Leistungsbewertung (stets zu unserer vollen Zufriedenheit) der Standard wäre.