06.11.2014
Verkehrsrecht
Wie weit geht der Betrieb bei § 7 StVG ?
Hier ist durch das BGH – Urteil vom 21.1.2014 (VI ZR 253/13) sehr „viel Bewegung“ gekommen. Letztlich geht es um die Wertung, wie weit die Gefährdungshaftung ausgedehnt werden soll. Hierzu sind in der Folge des BGH –Urteils zwei OLG Urteile ergangen, in denen eine Haftung aus § 7 StVG verneint wurde. Das OLG Nürnberg hat in einem Beschluss vom 8.4.2014, 1 U 1206/13 = NJW 2014, 2963 die Verletzung einer Person durch eine herabstürzende Deichsel eines nicht im öffentlichen Verkehr abgestellten Schaustellerwagens (Anhänger) nicht mehr der Haftung aus § 7 StVG zugerechnet. Das OLG Karlsruhe hat am 28.8.2014, 13 U 15/14 = BeckRS 2014, 18875 entschieden, dass von einem vollständig auf einem Abschleppwagen aufgeladenem Fahrzeug keine Betriebsgefahr mehr ausgeht.