12.02.2015
Arbeitsrecht
Unzulässige Diskriminierung von Teilzeitkräften durch § 26 Abs. 1 TVöD
Kann ein in Vollzeit tätiger Arbeitnehmer vor dem Wechsel in einen Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen seinen Urlaub nicht nehmen, darf nach der Rechtsprechung des EuGH die Zahl der Tage des bezahlten Jahresurlaubs wegen des Übergangs in eine Teilzeitbeschäftigung aus Gründen des Diskriminierungsschutzes nicht verhältnismäßig gekürzt werden. Gem. Urteil des BAG vom 10.02.2015 – 9 AZR 53/14 (F) – ist § 26 Abs. 1 TVöD insoweit unwirksam, als er bestimmt, dass sich der für die Fünftagewoche festgelegte Urlaub nach einer Verteilung der Arbeitszeit auf weniger Wochenarbeitstage vermindert. Denn damit kommt es zur unzulässigen Minderung der Zahl der während der Vollzeittätigkeit erworbenen Urlaubstage.