08.03.2023
Keine Halterhaftung für die explodierte Batterie eines E-Rollers - BGH Urteil VI ZR 1234/20
Wird die Batterie eines E-Rollers ausgebaut und explodiert anschließend, haftet der Halter nicht für die hierbei entstandenen Schäden. Der Halter hatte seinen E-Roller zur Inspektion gebracht. In der Werkstatt nahm ein Mitarbeiter die Batterie heraus und schloss sie an ein Ladegerät an. Als dem Mitarbeiter auffiel, dass sich die Batterie stark erhitzte, trennte er sie vom Strom und legte sie zum Abkühlen auf den Boden. Trotzdem explodierte die Batterie und die Werkstatt geriet in Brand. Zu klären war nun die Frage, ob der Gebäudeversicherer oder aber die Haftpflichtversicherung des E-Rollers eintrittspflichtig war.
Der VI. Zivilsenat verneint eine Haftung aus Betrieb. Diese setzt nämlich voraus, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht. Durch das Ausbauen der Batterie sei diese nicht mehr Teil der Betriebseinrichtung gewesen. Dass die Batterie durch den E-Roller zuvor entladen wurde, ist für den BGH nicht entscheidungserheblich.
BGH Urteil vom 24.01.2023 – VI ZR 1234/20