05.01.2023
Kürzung der Kaskoleistung auf Null - Urteil OLG Saarbrücken 5U 22/22
Das OLG Saarbrücken hat - wie auch schon das OLG Hamm - auch bei einem Alkoholgehalt von unterhalb 1,1 Promille (im Fall 0,85) die Kaskoversicherungskeistung auf Null gekürzt.
Der Versicherungsnehmer (VN) ist nachts in einer langgezogenen Linkskurve von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Da der VN keine plausible Erklärung eines alkoholunabhängigen Geschehensablauf geben konnte, ging das das OLG von einem schweren alkoholursächlichen schweren Fahrfehler aus. Die Besonderheit ist, dass das OLG zu 100 Prozent gekürzt hat, obwohl „ nur„ eine relative Fahruntüchtigkeit vorlag, aber eben eine Fahruntüchtigkeit.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.10.2022. - 5U 22/22