01.03.2022
Beweislast bei Vorschäden - OLG Jena Urteil 3 U 1285/20
Nach der Rechtsprechung des BGH (VI ZR 377/18) ist hiervon nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn der Geschädigte das Unfallfahrzeug unbeschädigt erworben hat und keine Kenntnis von Vorschäden hatte. Ein solcher Fall war aber nicht dargelegt. Ohne den Nachweis einer sach– und fachgerechten Reparatur war die Klage mangels abgrenzbarer Beschädigungen abzuweisen.
OLG Jena Urteil vom 20.12.2021 – 3 U 1285/20