26.07.2021
Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils - OLG Düsseldorf 1 U 152/20
Der Haftpflichtsenat des OLG Düsseldorf hat in einem ausführlich begründeten Urteil zu der wichtigen Frage der Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils Stellung genommen.
Verlangt ein Geschädigter für Körperverletzungen uneingeschränkt ein Schmerzensgeld, werden durch den Klageantrag alle diejenigen Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar waren oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnten (st. Rechtspr. BGH VI 135/62; VI ZR 259/15). Hinzu kommt, dass diese Erkennbarkeit sich nicht nach der subjektiven Sicht der Parteien, sondern nach objektiven Gesichtspunkten, d.h. nach Erkenntnissen und Erfahrungen eines Sachverständigen richtet. Die Rechtskraft eines so ergangenen Schmerzensgeldurteils kann daher einer späteren weiteren Schmerzensgeldklage entgegenstehen. Dies kann der Verletzte dadurch vermeiden, dass er eine sog. offene Teilklage erhebt (BGH VI ZR 70/03).
OLG Düsseldorf Urteil vom 27.04.2021 - 1 U 152/20