19.07.2021
Zulässigkeit einer Feststellungsklage in der Kaskoversicherung - OLG Dresden Urteil 4 U 773/20
Das OLG Dresden hat das Feststellungsinteresse in der Kaskoversicherung auch bei einem zusätzlichen Streit nicht nur über den Grund, sondern auch über die Höhe bejaht. Dies auch mit Hinweis darauf, dass die Versicherungsbedingungen ein Sachverständigenverfahren zur Schadenshöhe vorsehen.
Das OLG ist der Meinung, dass auch in einem solchen Fall ein Feststellungsurteil der Streitbeilegung dienen kann. Der Versicherungsnehmer ist auch nicht verpflichtet, schon in diesem Rechtsstreit zu erklären (Hinweis auf BGH Urteil vom 16.04.1986 – IV a ZR 210/84).