28.01.2021
Bundesgerichtshof präzisiert Schutzpflichten von Pflegeheimen gegenüber demenzkranken Bewohnern - BGH Urteil III ZR 168/19
Der BGH hat seine Rechtsprechung zu Schutzpflichten der Pflegeheime präzisiert. Ein an Demenz erkrankter Pflegeheimbewohner war in der Einrichtung im dritten Obergeschoss untergebracht worden, das über zwei große Dachfenster verfügte. Diese waren gegen unbeaufsichtigtes Öffnen nicht gesichert und der Heimbewohner stürzte aus einem der beiden Fenster. Er erlitt dabei schwere Verletzungen, an denen er trotz mehrerer Operationen und Heilbehandlungen drei Monate später verstarb.
Der BGH kritisierte insbesondere, dass in den Tatsacheninstanzen ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens entschieden worden sei und die gegnerische Revision führte zur Aufhebung der angefochtenen Berufungsentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Es geht hier um die Überprüfung, ob konkrete Anhaltspunkte für eine Selbstgefährdung des Heimbewohners vorgelegen haben.
Sobald das vollständige Urteil des BGH vorliegt, werden wir umfassend berichten.
Vorinstanzen: LG Bochum I - 8 O 8/18, OLG Hamm I -12 U 9/19
BGH, Urteil vom 14.01.2021- III ZR 168/19