08.01.2020
Taggenaues Schmerzensgeld – Urteil OLG München 10 U 3171/18
Auch das OLG München hat in einem ausführlich begründeten Urteil vom 25.10.2019 eine Neubemessung des Schmerzenzgeldes, das sog. „taggenaue“ Schmerzensgeld, abgelehnt.
Im Vorfeld haben dies auch das OLG Düsseldorf (Urteil vom 28.03.2019, 1 U 66/18); das OLG Brandenburg (Urteil vom 16.04.2019, 3 U 8/18) und das OLG Celle (Urteil vom 26.06.2019, 14 U 154/18) entschieden.
Ebenfalls Thema der Entscheidung war die Berechnung des Haushaltsführungsschadens unter dem Gesichtspunkt einer Schadensminderungspflicht. Das OLG hält es im Rahmen der Anwendung des § 287 Abs. 1 ZPO nicht für rechtsfehlerhaft, von dem Erfahrungssatz auszugehen, dass eine Beeinträchtigung der Haushaltsführung von 10 % und weniger zumindest im Regelfall vollständig schadensvermeidend kompensiert werden kann.
Urteil OLG München vom 25.10.2019 - 10 U 3171/18