17.09.2018
Unfallversicherungsschutz auf dem Heimweg - BSG Urteil B 2 U 11/16
Das Bundessozialgericht hat in dem aktuellen Urteil noch einmal deutlich gemacht, dass ein Arbeits- und Wegeunfall nicht gegeben ist, wenn der Beschäftigte die Heimfahrt von der Arbeit zum privaten Lebensmitteleinkauf unterbricht und auf dem Weg zurück zur Fahrertür stürzt, nachdem der Einkauf auf dem Beifahrersitz abgestellt worden ist. Auch
Auch dieses Urteil liegt auf der Linie der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, den Unfallversicherungsschutz nach § 8 Abs. 2 SGB VII stark einzuschränken (beginnend mit Urteil vom 09.12.2003 – B 2 U 23/03 R). Danach wird der sonst auf dem Rückweg von der Arbeit bestehende Unfallversicherungsschutz unterbrochen, wenn die maßgebliche Handlungstendenz nach außen erkennbar privatwirtschaftlich ist (im Fall der private Einkauf). Arbeitnehmer müssen daher bei ihren Fahrten von und zur Arbeit, die unter dem Unfallversicherungsschutz stehen, darauf achten, dass diese Fahrten auch ohne Unterbrechung und „Abwege“ für private Tätigkeiten durchgeführt werden.
Unfallversicherungsschutz auf dem Heimweg - BSG Urteil vom 31.08.2017 – B 2 U 11/16 = r+s 2018, 448 mit Anmerkung von Rechtsanwalt Hermann Lemcke, Dr. Eick & Partner, Bochum