07.09.2017
Verkehrssicherungspflicht in einem Parkhaus - LG Heidelberg Urteil 3 O 128/17
Das Landgericht Heidelberg hat sich in seiner Entscheidung vom 28.07.2017 mit der Frage einer Verkehrssicherungspflichtverletzung in einem Parkhaus beschäftigt. In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall war die Klägerin in einem öffentlichen Parkhaus über ein Wasserablaufgitter gegangen und dort ausgerutscht und zu Fall gekommen.
Das Wasserablaufgitter hatte sich in der Ausfahrtsstraße befunden. Das Gericht hatte festgestellt, dass in einem solchen Ausfahrtsbereich etwaige Verkehrssicherungspflichten vorrangig nach den Bedürfnissen des fahrenden bzw. ausfahrenden Kraftfahrzeugverkehrs auszurichten sind und gerade nicht sich nach den Bedürfnissen des Fußgängerverkehrs bestimmen, die diesen Bereich bestimmungswidrig betreten.
LG Heidelberg - Urteil vom 28.07.2017 - 3 O 128/17