28.02.2017
Der BGH zum Rentenverkürzungsschaden - Urteil VI ZR 664/15
Der BGH hat nun erstmals zu der streitigen Haftungsfrage, ob ein Rentenverkürzungsschaden vom Haftpflichtversicherer zu ersetzen ist, Stellung genommen. Die Besonderheit der Problematik liegt darin, dass der Haftpflichtversicherer den Rentenversicherer wirtschaftlich so stellt, als ob der Geschädigte keine vorzeitigen Rentenzahlungen erhalten und bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Pflichtbeiträge in voller Höhe gezahlt hat.
Ob die gleichwohl vorgenommene Kürzung der Altersrente unter diesen Umständen berechtigt ist, ist aber von den Sozialgerichten und nicht vom Zivilgericht zu entscheiden. Eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage fehlt daher nach wie vor. Hierzu wird sich daher das Bundessozialgericht äußern müssen. Ob ein entsprechender Schadenersatzanspruch des Geschädigten besteht, hat der BGH dahinstehen lassen, weil ein solcher Anspruch, wenn er bestünde, auf den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übergegangen wäre.
BGH - Urteil vom 20. Dezember 2016 – VI ZR 664/15