30.01.2017
Zur Neupreisentschädigung bei Versicherung eines Leasing-Fahrzeugs – BGH Urteil IV ZR 193/15
Der Versicherungssenat des BGH hat zu einer Reinvestitionsklausel in den AKB (im Fall AKB 2008 Nr. A.2,6) festgestellt, dass diese auch bei einer Versicherung von Leasingfahrzeugen anwendbar ist.
Allerdings beginnt nach der Klausel "Wir zahlen die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Entschädigung nur in der Höhe, in der gesichert ist, dass die Entschädigung innerhalb von einem Jahr nach ihrer Feststellung für die Reparatur des Fahrzeuges oder den Erwerb eines anderen Fahrzeuges verwendet wird " die Frist erst mit der Feststellung der Entschädigung durch die Versicherung zu laufen.
BGH Urteil vom 26.10.2016 – IV ZR 193/15