08.08.2016
Pokemon Go und das Recht
Zur Zeit wieder mal ein neuer Hype. Die Auswirkungen des Spiels „Pokemon Go“ kann wohl jeder im Stadtbild beobachten. Das Pokemon wird durch das Halten des Handys auf das Pokemon und „Wischen“ gefangen. Hieraus können juristische Probleme erwachsen.
Dies, weil der Pokemonjäger nicht mehr mit der nötigen Aufmerksamkeit im Straßenverkehr unterwegs ist. Dessen Haftungsteil wird sich im Einzelfall durch diese Unachtsamkeit für andere Dinge als das Pokemon erhöhen. So wird ein Verstoß als Fußgänger gegen § 25 III StVO sicherlich noch höher zu bewerten sein. Auch verstößt der Fahrzeugführer, der gleichzeitig mit seinem Handy auf Jagd geht, gegen das Mobiltelefonverbot des § 23 Ia StVO. Der Bußgeldregelsatz für Autofahrer beträgt 60,00 € und neben dem Pokemon wird auch ein Punkt in Flensburg gesammelt. Auch für Fahrradfahrer gilt dieses Verbot und führt in der Regel zu einem Bußgeld über 25,00 €. Darauf, dass das Verfolgen eines Pokemon auf einem Privatgrundstück den Tatbestand des Hausfriedenbruches gem. § 123 I StGB erfüllen kann, sei nur kurz hingewiesen.