04.08.2021
Vollbeweis gem. § 286 ZPO in der privaten Unfallversicherung für den „Unfall“ - OLG Frankfurt Urteil vom 12.07.2021 – 14 U 6/21
Der Tatrichter muss danach zwar keine absolute oder unumstößliche Gewissheit erlangen, aber doch einen „für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen“ (BGH zuletzt u.a. Beschluss .vom. 18.01.2012 – IV ZR 116/11). Entsprechend dieser st.ändigen Rechtsprechung hat das OLG Frankfurt die klageabweisende Entscheidung des LG bestätigt, weil es auch nach der Beweisaufnahme Zweifel daran hatte, dass der Versicherte 2019 den behaupteten Treppensturz erlitten hatte, oder ein solcher erst nachträglich konstruiert wurde. Umfassend zu ausgewählten Problemen bei der Erstbemessung in der privaten Unfallversicherung vgl. Jungermann r+s 2021, S. 181 ff.
OLG Frankfurt Urteil vom12.07.2021 – 14 U 6/21