News
16.06.2016
Fachanwalt für IT-Recht
Themengebiete des Fachanwalts für IT-Recht:
Datenschutz und Sicherheit einschließlich Verschlüsselung und Signaturen
Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und - ganz wichtig - der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Schutzrechte, mit oder ohne Eintragung (Registrierung), Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht
elektronischer Geschäftsverkehr, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business)
Kommunikationsnetze und Kommunikationsdienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Einbezug des europäischen und deutschen Kartellrechts.
Kenntnisse in der fachspezifischen Prozess- bzw. Verfahrensführung runden das Spektrum ab. Insbesondere die kleinen, feinen Unterschiede in diesem Bereich, können über Sieg oder Niederlage im Rechtsstreit entscheiden.
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