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06.11.2015
NZV – Die Zukunft des „Schockschadens“
Nahe Angehörige können bei Nachricht von Tod oder schwerer Verletzung eines Angehörigen einen Schmerzensgeldanspruch haben. U.A. die Frage, wann ein „schwere“ Verletzung vorliegt, wird unter Bezugnahme verschiedener medizinischer Score-Verfahren erörtert. Vor dem Hintergrund der BGH-Rechtsprechung vom 10.02.2015, Az. VI ZR 8/14 verdient die Frage, inwieweit der Abbruch einer Therapiemaßnahme durch den Geschädigten ein Mitverschulden darstellt, besondere Beachtung.
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