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News

17.02.2021

Rückblick 14. Bochumer / Münchener Gespräche

Den Start hat Prof. Dr. Rainer Hess mit den neuen Entwicklungen zum Schmerzensgeld gemacht. Er hat sich unter anderem mit dem taggenauen Schmerzensgeld, insbesondere mit der Berechnungsmethode auseinandergesetzt und die inzwischen ergangenen Urteile verschiedener OLGs, die diesen Ansatz ablehnen, besprochen. Prof. Dr. Hess hat dann in bewährter Manier die wichtigsten aktuellen Entscheidungen und Entwicklungen des Schmerzensgeldanspruchs  besprochen.

Als zweite Referentin übernahm RAin Simone Hensen, ebenfalls aus dem Bochumer Büro, und hat sich, thematisch passend, mit dem Hinterbliebenengeld auseinandergesetzt. Ausgehend von den Begründungen und Hintergründen ist sie auf die potentiell Berechtigten und die gesondert zu prüfenden Voraussetzungen (bes. pers. Näheverhältnis) sowie die Abgrenzung zum Schockschaden eingegangen. Die Anwendung der Rechtsprechung zum SGB VII auf das Hinterbliebenengeld hat Frau RAin Hensen gleichfalls dargelegt. Besonderheiten bei diesem „neuen“ Thema gibt es einige, dies wird die Zukunft weisen.

Als Dritte startete RAin Dr. Friederike Quaisser aus unserem Erfurter Büro mit dem Thema „Aktuelle Entwicklungen zum Haushaltsführungsschaden“. Sie ist ausführlich auf die Mindestanforderungen der Darlegungslast des Geschädigten eingegangen und hat sich dann mit den unterschiedlichen Tabellenwerken auseinandergesetzt, die kein Ersatz für die konkrete Darlegung des Sachverhalts sind, aber dennoch nicht völlig ungeeignet scheinen. Wichtig ist, diese nicht unkritisch zu übernehmen, sich mit der Kritik daran auseinanderzusetzten und sie als „Hilfsmittel“ zu betrachten.

Den Schlusspunkt bei den Bochumer Tagen setzte RA Dr. Michael Burmann, ebenfalls aus unserem Erfurter Büro, der das sperrig klingende Thema „Neuere Rechtsprechung des BGH zu § 6 I EFZG sowie zum Zurechnungszusammenhang bei psychischer Gesundheitsverlet-zung eines Polizeibeamten“ anhand konkreter Fälle anschaulich darstellte. Mit der Überlegung der Rechtsprechung, die „aufgezwungene“ Beteiligung als Kriterium heranzuziehen, hat Dr. Burmann sich kritisch auseinandergesetzt. Dieses Thema wird uns auch zukünftig beschäfti-gen.

Zusammenfassend kann man sagen: Ein voller Erfolg. Ein virtueller Austausch kann und wird Präsenzveranstaltungen nicht ersetzen, ist jedoch eine gute Ergänzung.

In der Hoffnung, dass Sie alle gesund bleiben und wir im nächsten Jahr die Bochumer und Münchener Gespräche in gewohnter Weise „face to face“ durchführen können verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen.

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