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04.01.2021
Hermann Schumacher scheidet nach 40 (!) Jahren aus der Sozietät Dr. Eick & Partner aus
Hermann Schumacher kam als junger Anwalt vom Deutschen Anwaltsverein in eine zwar traditionelle (1908 gegründet) aber kleinere Singularpraxis am OLG Hamm, um dort sehr schnell das öffentliche und private Baurecht sowie das Staatshaftungsrecht spezialisiert zu bearbeiten und zu einem „Standbein“ unserer Praxis auszubauen. Das Standardwerk von Hermann Schumacher – „Handbuch der Kommunalhaftung“ inzwischen in der 5. Auflage – ist nur ein kleines Beispiel für die hoch spezialisierte Arbeit in diesem Bereich. Schon ab 1981 als Partner gestaltete er die Entwicklung der kleineren OLG-Sozietät Dr. Eick zu einer der großen Sozietäten am OLG-Standort Hamm maßgeblich mit. Es zeichnete sich schon Ende der 80er Jahre ab, dass die Zeit der Singularzulassung irgendwann enden würde. Es ist sein Verdienst, dass er dies deutlich erkannt, und wir schon frühzeitig Gegenstrategien entwickeln konnten. So stellte auch die „Wende“ für unsere Praxis eine Wende dar. Die engen Kontakte, die Hermann Schumacher in der Beratung und Prozessführung zu den Kommunalversicherern geknüpft hatte, führten ab 1990 zum Aufbau unserer Standorte in den neuen Bundeländern. Dies hat Hermann Schumacher maßgeblich gesteuert. Eine Weitsicht, die zu der heutigen Struktur unserer in ganz Deutschland tätigen Praxis mit Schwerpunkt im Haftungs- und Versicherungsrecht geführt hat.
Hermann Schumacher hat wesentlich dazu beigetragen, dass – wie er es nannte – „der eigene Laden für die ständigen Veränderungen fit gehalten wurde“. Dies ist gelungen, wobei ihm solches „Eigenlob“ völlig wesensfremd ist und er dies auch nicht will. Aber wir meinen, dass etwas Lob zumindest nach 40 Jahren Partnerschaft und Gestaltung in der Geschäftsführung mehr als angemessen ist.
Hinter diesem kleinen Ausschnitt aus der Tätigkeit für seine Sozietät, steht der Mensch Schumacher. Er hat sich für die Praxis Dr. Eick auch entschieden, weil Bescheidenheit schon damals die Praxis prägte. Der zurückhaltende persönliche Lebensstil und das Auftreten unseres damaligen Seniors Dr. Ernst Eick, dem Sohn unseres Praxisgründers Dr. August Eick, entsprach dem von Hermann Schumacher. Dies – gepaart mit seinem außergewöhnlichen fachlichen Können – führte zu dem hohen Ansehen, das Hermann Schumacher bei den Mandanten, aber auch bei Richtern und Kollegen genoss. Man ist gerne mit ihm in Gesellschaft. Die Juristerei war aber – glücklicherweise – nicht alles. Hermann Schumacher ist umfangreich kulturell interessiert, wozu ihm nun mehr Zeit bleibt. Wir alle bedanken uns bei ihm.
Wir sind froh, dass Hermann Schumacher der Sozietät als „Of Counsel“ auch in Zukunft mit Rat und Tat zur Seite stehen wird.
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