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20.02.2017
NZV 02/2017 Junge Menschen - Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz und Haftungsprivilegierung
Bei Arbeitsunfällen greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ein. Dies ist allgemein bekannt. Vielfach unbekannt ist aber, dass die gesetzliche Unfallversicherung zum Teil bereits im Kindesalter Schutz gewährt. Gerade bei Unfällen junger Menschen im Zusammenhang mit ihrer Ausbildung übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung eine sehr weitgehende Schutzfunktion.
Hier finden Sie den gesamten Artikel: NVZ 02/2017 vom 09.02.2017, S. 63ff sowie online unter beck-online.de
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