07.12.2018
Kurz und knapp zur Erinnerung - OLG Dresden 8 O 2950/16
Der bereicherungsrechtliche Zahlungsanspruch des Versicherers, der in Unkenntnis eines leistungsbefreienden Tatbestandes an einen Leasinggeber Kaskoleistungen erbringt, ist gegenüber dem Leasingnehmer durchzusetzen.
Das OLG folgt bei einer Zahlung an den Leasinggeber, an den der Versicherungsnehmer die Vertragsansprüche abgetreten hat und der über einen Sicherungsschein verfügt, wegen der Frage des Rückforderungsschuldners aus § 812 BGB der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 10.03.1993 – XII ZR 253/97).
OLG Dresden, Urteil vom 16.01.2018 – 8 O 2950/16 -, BeckRS 2018, 29893