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News

16.06.2016

Fachanwalt für IT-Recht

Themengebiete des Fachanwalts für IT-Recht:

Datenschutz und Sicherheit einschließlich Verschlüsselung und Signaturen

Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und - ganz wichtig - der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Schutzrechte, mit oder ohne Eintragung (Registrierung), Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht

elektronischer Geschäftsverkehr, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business)

Kommunikationsnetze und Kommunikationsdienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,

Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Einbezug des europäischen und deutschen Kartellrechts.

Kenntnisse in der fachspezifischen Prozess- bzw. Verfahrensführung runden das Spektrum ab. Insbesondere die kleinen, feinen Unterschiede in diesem Bereich, können über Sieg oder Niederlage im Rechtsstreit entscheiden.

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